GOÄ-Ziffer 1049: Aufrichtung der eingeklemmten Gebärmutter einer Schwangeren…

Aufrichtung der eingeklemmten Gebärmutter einer Schwangeren – auch mit Einlage eines Ringes

Die GOÄ-Ziffer 1049 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Aufrichtung der eingeklemmten Gebärmutter einer Schwangeren – auch mit Einlage eines Ringes“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen und 39,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1049 verguetet die manuelle Aufrichtung einer eingeklemmten, retroflektierten Gebaermutter bei einer schwangeren Patientin. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Gebaermutter in Rueckwaertslage im kleinen Becken eingeklemmt ist und dadurch Beschwerden oder ein Geburtshindernis verursacht, sodass sie durch manuellen Handgriff wieder in eine physiologische Lage gebracht werden muss. Die Leistung schliesst gegebenenfalls die anschliessende Einlage eines Ringes (Pessar) ein, der die Gebaermutter in der korrigierten Lage stabilisiert und ein erneutes Einklemmen verhindert. Die Ziffer wird somit sowohl fuer die reine Aufrichtung als auch fuer die Aufrichtung mit unterstuetzender Pessareinlage einmal angesetzt und ist von der blossen Ring-Neueinlage ohne vorangegangene Lagekorrektur zu unterscheiden.

Gebühren und Steigerungssatz

296 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,25 €
Regelhöchstsatz2,3-fach39,67 €
Höchstsatz3,5-fach60,38 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1049

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1049?

Die GOÄ-Ziffer 1049 steht für „Aufrichtung der eingeklemmten Gebärmutter einer Schwangeren – auch mit Einlage eines Ringes“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1049?

Die GOÄ-Ziffer 1049 ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1049 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 39,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1049?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1049 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.