GOÄ-Ziffer 1055: Abbruch einer Schw angerschaft bis einschließlich 12.…

Abbruch einer Schw angerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche – gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals

Die GOÄ-Ziffer 1055 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abbruch einer Schw angerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche – gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1055 verguetet den operativen Abbruch einer Schwangerschaft bis einschliesslich zur 12. Schwangerschaftswoche. Sie kommt bei einem Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon zur Anwendung, unabhaengig davon, ob dieser auf medizinischer, kriminologischer oder sonstiger rechtlicher Grundlage erfolgt. Die Leistung schliesst gegebenenfalls die vorbereitende Erweiterung des Gebaermutterhalskanals ein, sofern diese fuer den Eingriff erforderlich ist, sodass Erweiterung und eigentlicher Abbruch als eine Leistung einmal angesetzt werden. Massgeblich fuer die Abgrenzung zu Ziffer 1056 ist allein der Schwangerschaftszeitpunkt: Bis zum Ende der 12. Woche gilt 1055, ab der 13. Woche die naechste Ziffer, da der operative und der Ueberwachungsaufwand mit fortschreitendem Schwangerschaftsalter zunimmt.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatz2,3-fach107,25 €
Höchstsatz3,5-fach163,21 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1055

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1055?

Die GOÄ-Ziffer 1055 steht für „Abbruch einer Schw angerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche – gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1055?

Die GOÄ-Ziffer 1055 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1055 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1055?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1055 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.