GOÄ-Ziffer 1140: Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren…
Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach vaginaler Uterusoperation
Die GOÄ-Ziffer 1140 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach vaginaler Uterusoperation“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 333 Punkten bewertet; das entspricht 19,41 € beim einfachen und 44,64 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet einen eigenständigen operativen Zweiteingriff ab: die operative Versorgung einer Nachblutung, die nach einer vaginal durchgeführten Uterusoperation auftritt und sich mit konservativen Mitteln - etwa Tamponade, Kompression oder medikamentöser Behandlung - nicht stillen lässt. Sie wird also nicht für die ursprüngliche Uterusoperation selbst angesetzt, sondern zusätzlich, wenn wegen anhaltender oder erneut einsetzender Blutung ein gesonderter operativer Eingriff zur Blutstillung erforderlich wird, etwa eine Nachtamponade unter Sicht, eine Umstechung blutender Gefäße oder eine operative Revision der Operationsstelle. Typischer Anwendungsfall ist die postoperative Situation nach vaginaler Hysterektomie oder einem anderen vaginalen uterinen Eingriff, bei der die Blutungsquelle trotz erster konservativer Maßnahmen weiterbesteht und eine erneute instrumentelle Versorgung notwendig macht.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 19,41 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 44,64 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 67,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1140
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1140?
Die GOÄ-Ziffer 1140 steht für „Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach vaginaler Uterusoperation“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1140?
Die GOÄ-Ziffer 1140 ist mit 333 Punkten bewertet; das entspricht 19,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1140 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 44,64 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1140?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1140 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.