GOÄ-Ziffer 1141: Operation im Vaginal- oder Vulvabereich (z. B. Exstirpation…

Operation im Vaginal- oder Vulvabereich (z. B. Exstirpation von Vaginalzysten ode r Bartholinischen Zysten oder eines Scheidenseptums)

Die GOÄ-Ziffer 1141 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation im Vaginal- oder Vulvabereich (z. B. Exstirpation von Vaginalzysten ode r Bartholinischen Zysten oder eines Scheidenseptums)“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1141 fasst operative Eingriffe im Bereich der Scheide oder der Vulva zusammen, die nicht bereits durch spezifischere Ziffern erfasst sind. Als Beispiele nennt die Legende die Exstirpation von Vaginalzysten, die Entfernung Bartholinischer Zysten sowie die operative Beseitigung eines Scheidenseptums. Angewendet wird sie damit bei umschriebenen, in der Regel gutartigen Veränderungen der Scheiden- oder Vulvahaut oder -struktur, deren operative Behandlung im Wesentlichen in der Entfernung eines abgrenzbaren Befundes besteht, etwa einer flüssigkeitsgefüllten Zyste oder einer angeborenen Scheidentrennwand. Die aufgezählten Beispiele sind nicht abschließend, sondern illustrieren den Anwendungsbereich; maßgeblich ist, dass es sich um einen vergleichbaren, umschriebenen Eingriff im Vaginal- oder Vulvabereich handelt und nicht um eine der größeren, gesondert bezifferten Operationen wie Vulvektomie oder Radikaloperation.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach74,27 €
Höchstsatz3,5-fach113,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1141

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1141?

Die GOÄ-Ziffer 1141 steht für „Operation im Vaginal- oder Vulvabereich (z. B. Exstirpation von Vaginalzysten ode r Bartholinischen Zysten oder eines Scheidenseptums)“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1141?

Die GOÄ-Ziffer 1141 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1141 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1141?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1141 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.