GOÄ-Ziffer 1240: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren…
Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte – gegebenenfalls einschließlich der binokularen Untersuchung des hinteren Poles (z. B. Hruby-Linse)
Die GOÄ-Ziffer 1240 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte – gegebenenfalls einschließlich der binokularen Untersuchung des hinteren Poles (z. B. Hruby-Linse)“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen und 9,91 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1240 vergütet die Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte, also die mikroskopische Untersuchung von Bindehaut, Hornhaut, Vorderkammer, Iris und Linse mit der Spaltlampe. Gegebenenfalls schließt die Leistung die binokulare Untersuchung des hinteren Pols mit ein, etwa unter Zuhilfenahme einer entsprechenden Zusatzoptik, sodass auch zentrale Netzhautabschnitte beurteilt werden können. Die Untersuchung gehört zur Basisdiagnostik zahlreicher ophthalmologischer Krankheitsbilder, etwa bei Hornhauttrübungen, Entzündungen der vorderen Augenabschnitte, Katarakt oder zur Verlaufsbeurteilung nach operativen Eingriffen. Sie ist von der binokularen Untersuchung der peripheren Netzhaut mittels Kontaktglas (Ziffer 1242) abzugrenzen, die gezielt die weiter außen liegenden Netzhautbereiche erfasst. Die Ziffer wird je durchgeführter Spaltlampenuntersuchung berechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,31 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 9,91 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 15,08 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1240
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1240?
Die GOÄ-Ziffer 1240 steht für „Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte – gegebenenfalls einschließlich der binokularen Untersuchung des hinteren Poles (z. B. Hruby-Linse)“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1240?
Die GOÄ-Ziffer 1240 ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1240 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,91 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1240?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1240 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.