GOÄ-Ziffer 1248: Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am…
Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Applikation des Teststoffes
Die GOÄ-Ziffer 1248 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Applikation des Teststoffes“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen und 32,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1248 erfasst die Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund einschließlich der Applikation des Teststoffes, also eine orientierende Beurteilung der Netzhautdurchblutung nach intravenöser Gabe eines Fluoreszenzfarbstoffs ohne fotografische Dokumentation der Aufnahmen. Sie dient der Einschätzung von Durchblutungsstörungen der terminalen Gefäße am Augenhintergrund, etwa bei Verdacht auf Gefäßverschlüsse oder entzündliche Gefäßveränderungen der Netzhaut. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Beobachtung des Farbstoffdurchflusses auch die Applikation des Kontrastmittels selbst. Sie ist von Ziffer 1249 abzugrenzen, die dasselbe Prinzip mit zusätzlicher fotographischer Aufnahmedokumentation der fluoreszenzangiographischen Befunde umfasst und damit die aufwendigere, dokumentierte Variante der Untersuchung darstellt. Die Ziffer wird je durchgeführter Untersuchung berechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,11 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 32,45 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 49,38 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1248
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1248?
Die GOÄ-Ziffer 1248 steht für „Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Applikation des Teststoffes“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1248?
Die GOÄ-Ziffer 1248 ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1248 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1248?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1248 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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