GOÄ-Ziffer 1250: Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt

Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt

Die GOÄ-Ziffer 1250 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen und 36,59 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1250 erfasst die Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt, ein radiologisch gestütztes Verfahren zur exakten Ortsbestimmung intraokularer oder orbitaler Fremdkörper mittels spezieller Lokalisationskontaktgläser oder -aufsätze in Kombination mit Röntgenaufnahmen. Die Untersuchung ist bei Verdacht auf einen verbliebenen intraokularen oder orbitalen Fremdkörper nach perforierenden Augenverletzungen indiziert, um dessen genaue Lage vor einer operativen Entfernung zu bestimmen. Die Methode nach Comberg oder Vogt ermöglicht dabei eine präzise dreidimensionale Zuordnung des Fremdkörpers zu anatomischen Bezugspunkten des Auges, was für die Planung des operativen Zugangswegs entscheidend ist. Die Ziffer wird je durchgeführter Lokalisationsuntersuchung angesetzt und stellt eine eigenständige diagnostische Leistung im Rahmen der Fremdkörperdiagnostik dar.

Gebühren und Steigerungssatz

273 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach15,91 €
Regelhöchstsatz2,3-fach36,59 €
Höchstsatz3,5-fach55,69 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1250

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1250?

Die GOÄ-Ziffer 1250 steht für „Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1250?

Die GOÄ-Ziffer 1250 ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1250 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 36,59 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1250?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1250 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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