GOÄ-Ziffer 1257: Tonometrische Untersuchung (mehrfach in zeitlichem…

Tonometrische Untersuchung (mehrfach in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tonometrischer Kurven, mindestens vier Messungen) – auch fortlaufende Tonometrie zur Ermittlung des Abflußwiderstandes

Die GOÄ-Ziffer 1257 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tonometrische Untersuchung (mehrfach in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tonometrischer Kurven, mindestens vier Messungen) – auch fortlaufende Tonometrie zur Ermittlung des Abflußwiderstandes“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen und 32,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1257 erfasst die tonometrische Untersuchung bei mehrfacher Messung in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tonometrischer Kurven, wobei laut Legende mindestens vier Einzelmessungen erforderlich sind, auch als fortlaufende Aufzeichnung möglich. Die Leistung dient der Erstellung eines Tagesdruckprofils bzw. einer Druckkurve, um Schwankungen des Augeninnendrucks im Tagesverlauf zu erfassen, was insbesondere bei unklaren oder grenzwertigen Einzelmesswerten im Rahmen der Glaukomdiagnostik von Bedeutung ist. Im Unterschied zur einmaligen Druckmessung nach Ziffer 1255 oder 1256 wird hier ausdrücklich eine Serie von mindestens vier Messungen innerhalb eines definierten Zeitraums verlangt, um Druckspitzen oder -schwankungen zu erkennen, die bei nur einer Einzelmessung unentdeckt blieben. Die Ziffer wird je durchgeführter Kurvenmessung angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

242 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,11 €
Regelhöchstsatz2,3-fach32,45 €
Höchstsatz3,5-fach49,38 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1257

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1257?

Die GOÄ-Ziffer 1257 steht für „Tonometrische Untersuchung (mehrfach in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tonometrischer Kurven, mindestens vier Messungen) – auch fortlaufende Tonometrie zur Ermittlung des Abflußwiderstandes“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1257?

Die GOÄ-Ziffer 1257 ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1257 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1257?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1257 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.