GOÄ-Ziffer 1270: Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische…
Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten
Die GOÄ-Ziffer 1270 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 54 Punkten bewertet; das entspricht 3,15 € beim einfachen und 7,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1270 erfasst die unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung, die an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten durchgeführt wird, ebenfalls mit einer Mindestdauer von 20 Minuten. Sie wird angesetzt, wenn zusätzlich zur oder anstelle der Behandlung am Spezial-Ophthalmoskop Übungsgeräte zum Einsatz kommen, etwa zur Schulung des beidäugigen Sehens oder zur Festigung eines bereits erzielten Behandlungserfolgs bei Amblyopie oder Schielstellungen. Die Leistung dient somit der Begleitung oder Fortführung einer Seh- beziehungsweise Fusionsschulung außerhalb der eigentlichen Ophthalmoskop-Behandlung. Die Abgrenzung zur aktiven Pleoptik-Behandlung liegt im eingesetzten Gerät: Während dort das Spezial-Ophthalmoskop im Mittelpunkt steht, wird hier auf sonstige optische Zusatz- oder Übungsgeräte zurückgegriffen, wobei ebenfalls die Mindestbehandlungszeit von 20 Minuten eingehalten werden muss.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,15 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 7,24 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 11,03 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1270
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1270?
Die GOÄ-Ziffer 1270 steht für „Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1270?
Die GOÄ-Ziffer 1270 ist mit 54 Punkten bewertet; das entspricht 3,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1270 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1270?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1270 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.