GOÄ-Ziffer 1302: Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte…

Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus

Die GOÄ-Ziffer 1302 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1302 erfasst die plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus. Sie wird angesetzt, wenn die Lidspalte krankhaft zu eng oder zu weit angelegt ist oder eine Epikanthusfalte, also eine zusätzliche Hautfalte am inneren Lidwinkel, operativ korrigiert werden muss. Typischer Anwendungsfall ist eine angeborene oder erworbene Fehlbildung der Lidspalte, die funktionell oder ästhetisch beeinträchtigt und durch eine plastisch-chirurgische Neuformung behoben wird. Die Leistung deckt sowohl die Verengung als auch die Erweiterung der Lidspalte sowie die Epikanthuskorrektur unter einer gemeinsamen Ziffer ab und ist von der lediglich vorübergehenden Spaltung einer verengten Lidspalte abzugrenzen, die einen weniger endgültigen, eher temporären Eingriff darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

924 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach53,86 €
Regelhöchstsatz2,3-fach123,88 €
Höchstsatz3,5-fach188,51 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1302

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1302?

Die GOÄ-Ziffer 1302 steht für „Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1302?

Die GOÄ-Ziffer 1302 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1302 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1302?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1302 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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