GOÄ-Ziffer 1299: Tränensackexstirpation

Tränensackexstirpation

Die GOÄ-Ziffer 1299 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tränensackexstirpation“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1299 vergütet die Tränensackexstirpation, also die vollständige operative Entfernung des Tränensacks. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Tränensack chronisch entzündet, funktionsuntüchtig oder Ausgangspunkt wiederkehrender Infektionen ist und eine Wiederherstellung des Tränenabflusses nicht angestrebt wird oder nicht möglich erscheint, sodass die vollständige Entfernung des Organs als definitive Lösung gewählt wird. Typischer Anwendungsfall ist eine langjährige, therapieresistente Dakryozystitis mit rezidivierenden Abszedierungen. Im Unterschied zur Tränensackoperation mit Wiederherstellung des Abflusses zur Nase, bei der die Funktion des Tränenabflusses erhalten oder neu geschaffen werden soll, zielt die Exstirpation auf die restlose Beseitigung des erkrankten Gewebes ab.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach74,27 €
Höchstsatz3,5-fach113,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1299

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1299?

Die GOÄ-Ziffer 1299 steht für „Tränensackexstirpation“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1299?

Die GOÄ-Ziffer 1299 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1299 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1299?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1299 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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