GOÄ-Ziffer 1294: S ondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und…
S ondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern, auch beidseitig
Die GOÄ-Ziffer 1294 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „S ondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern, auch beidseitig“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen und 17,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1294 erfasst die Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern, auch beidseitig. Sie wird angesetzt, wenn bei einem angeborenen oder frühkindlichen Verschluss beziehungsweise einer Verengung des Tränennasengangs, wie er bei Neugeborenen und Kleinkindern gehäuft vorkommt, eine Sonde zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit eingeführt wird. Damit unterscheidet sich diese Ziffer von der allgemeinen Behandlung der Tränenwege durch Dehnung, Spülung oder Sondierung dadurch, dass sie speziell auf die Altersgruppe Säuglinge und Kleinkinder zugeschnitten ist und ausdrücklich die Sondierung des Tränennasengangs als eigene Maßnahme benennt. Auch hier stellt der Hinweis auf die beidseitige Möglichkeit klar, dass die Behandlung beider Augen innerhalb dieser einen Ziffer abgebildet wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 7,58 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 17,43 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 26,53 € |
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- GOÄ 1292 – Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1294
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1294?
Die GOÄ-Ziffer 1294 steht für „S ondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern, auch beidseitig“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1294?
Die GOÄ-Ziffer 1294 ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1294 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 17,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1294?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1294 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.