GOÄ-Ziffer 1292: Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone

Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone

Die GOÄ-Ziffer 1292 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 278 Punkten bewertet; das entspricht 16,20 € beim einfachen und 37,26 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1292 erfasst die Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone. Sie wird angesetzt, wenn eine akute, diffuse eitrige Entzündung im Bereich der Augenhöhle oder des Tränensacks operativ behandelt werden muss, üblicherweise durch Eröffnung und Drainage des betroffenen Gewebes, um die Ausbreitung der Infektion einzudämmen und den Abfluss von Eiter zu ermöglichen. Typischer Anwendungsfall ist eine fortgeschrittene bakterielle Entzündung, die konservativ nicht mehr beherrschbar ist und wegen der Gefahr einer Ausbreitung, etwa in Richtung der Orbita oder benachbarter Strukturen, eines dringlichen operativen Eingriffs bedarf. Die Leistung deckt damit den akuten chirurgischen Notfalleingriff bei entzündlichen Komplikationen im Bereich von Augenhöhle und Tränensack ab, unabhängig davon, welche der beiden Lokalisationen betroffen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

278 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,20 €
Regelhöchstsatz2,3-fach37,26 €
Höchstsatz3,5-fach56,70 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1292

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1292?

Die GOÄ-Ziffer 1292 steht für „Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1292?

Die GOÄ-Ziffer 1292 ist mit 278 Punkten bewertet; das entspricht 16,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1292 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 37,26 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1292?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1292 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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