GOÄ-Ziffer 1290: Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer…

Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst

Die GOÄ-Ziffer 1290 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen und 201,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1290 erfasst vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst. Sie wird angesetzt, wenn im Vorfeld einer umfassenderen Wiederherstellung der Augenhöhle Weichteilstrukturen vor Ort, etwa Bindegewebe, Periost oder ähnliches örtliches Material, chirurgisch vorbereitet oder eingebracht werden, um die Grundlage für eine spätere endgültige Rekonstruktion zu schaffen. Ausdrücklich ausgenommen ist dabei die Wiederherstellung des knöchernen Anteils der Orbita, die als eigene Leistung erfasst wird. Typischer Anwendungsfall ist ein mehrzeitiges operatives Vorgehen nach Verletzung oder Tumorentfernung, bei dem zunächst die Weichteilverhältnisse stabilisiert werden, bevor in einem weiteren Schritt die knöcherne Wiederherstellung erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

1500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach87,43 €
Regelhöchstsatz2,3-fach201,09 €
Höchstsatz3,5-fach306,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1290

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1290?

Die GOÄ-Ziffer 1290 steht für „Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1290?

Die GOÄ-Ziffer 1290 ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1290 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 201,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1290?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1290 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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