GOÄ-Ziffer 1291: Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z.…

Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z. B. nach Fraktur)

Die GOÄ-Ziffer 1291 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z. B. nach Fraktur)“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1291 vergütet die Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle, beispielsweise nach einer Fraktur. Sie kommt zur Anwendung, wenn die knöchernen Strukturen der Orbita, etwa nach einem Unfall mit Orbitabodenfraktur oder anderen Frakturformen im Bereich der Augenhöhle, operativ reponiert, stabilisiert oder rekonstruiert werden. Im Unterschied zur vorbereitenden Maßnahme mit örtlichem Weichteilmaterial, die das knöcherne Gerüst ausdrücklich ausspart, betrifft diese Ziffer gerade die Wiederherstellung des knöchernen Anteils selbst. Typischer Anwendungsfall ist die operative Versorgung einer traumatischen Orbitafraktur, bei der Fehlstellungen des Knochens korrigiert werden müssen, um Funktion und Form der Augenhöhle sowie die Position des Augapfels wiederherzustellen.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach248,01 €
Höchstsatz3,5-fach377,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1291

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1291?

Die GOÄ-Ziffer 1291 steht für „Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z. B. nach Fraktur)“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1291?

Die GOÄ-Ziffer 1291 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1291 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1291?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1291 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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