GOÄ-Ziffer 1362: Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom

Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom

Die GOÄ-Ziffer 1362 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 3030 Punkten bewertet; das entspricht 176,61 € beim einfachen und 406,20 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1362 erfasst die kombinierte Operation des Grauen Stars und eines Glaukoms in derselben Operationssitzung. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei einem Patienten sowohl eine behandlungsbedürftige Linsentrübung (Katarakt) als auch ein Glaukom vorliegen und beide Erkrankungen operativ in einem einzigen Eingriff versorgt werden, statt sie zeitlich getrennt zu behandeln. Dies vermeidet eine zweite Operation und ist klinisch angezeigt, wenn beide Pathologien gleichzeitig behandlungsreif sind. Die Ziffer ist von der isolierten Kataraktoperation (1374/1375) und den isolierten Glaukomoperationen (z.B. 1358, 1361, 1382) abzugrenzen, da sie gerade die kombinierte, einzeitige Durchführung beider Eingriffe abbildet und damit die separate Abrechnung der Einzelleistungen ersetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

3030 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach176,61 €
Regelhöchstsatz2,3-fach406,20 €
Höchstsatz3,5-fach618,13 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1362

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1362?

Die GOÄ-Ziffer 1362 steht für „Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1362?

Die GOÄ-Ziffer 1362 ist mit 3030 Punkten bewertet; das entspricht 176,61 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1362 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 406,20 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1362?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1362 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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