GOÄ-Ziffer 1365: Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung…
Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 1365 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1365 vergütet die Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, wobei die Abrechnung ausdrücklich je Sitzung erfolgt. Angewendet wird das Verfahren prophylaktisch, wenn Netzhautdefekte, Degenerationszonen oder Gefäßveränderungen erkannt werden, die das Risiko einer Netzhautablösung oder Blutung bergen, ohne dass bereits eine manifeste Ablösung vorliegt. Mittels gezielter Lichtkoagulation (Laser) werden die Risikoareale umstellt oder verödet, um eine Ausbreitung zu verhindern. Da die Leistung je Sitzung abgerechnet wird, kann sie bei mehreren erforderlichen Behandlungsterminen entsprechend mehrfach angesetzt werden. Abzugrenzen ist sie von den Operationen einer bereits eingetretenen Netzhautablösung (1367, 1368), die eine bestehende Ablösung operativ behandeln, während Ziffer 1365 der vorbeugenden Behandlung noch nicht abgelöster, aber gefährdeter Netzhautareale dient.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 53,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 123,88 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 188,51 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1360 – Laser operation am Trabekelwerk des Auges bei Glaukom…
- GOÄ 1361 – Fistelbildende Operation und Eingriff an den kammerwasserabführenden…
- GOÄ 1362 – Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom
- GOÄ 1366 – Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung oder…
- GOÄ 1367 – Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen
- GOÄ 1368 – Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen und…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1365
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1365?
Die GOÄ-Ziffer 1365 steht für „Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1365?
Die GOÄ-Ziffer 1365 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1365 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1365?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1365 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.