GOÄ-Ziffer 1382: Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei…

Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom

Die GOÄ-Ziffer 1382 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1382 vergütet die Goniotrepanation, die Trabekulektomie oder die Trabekulotomie bei Glaukom, drei operative Techniken, die jeweils einen verbesserten Kammerwasserabfluss über das Trabekelwerk beziehungsweise den Kammerwinkel schaffen sollen. Angewendet werden diese Verfahren bei Glaukomformen, die einer gezielten operativen Verbesserung des Kammerwinkelabflusses bedürfen, etwa wenn konservative oder laserbasierte Maßnahmen wie die Lasertrabekuloplastik (1360) nicht ausreichen. Da alle drei genannten Operationstechniken unter derselben Ziffer zusammengefasst sind, wird unabhängig vom konkret gewählten Verfahren dieselbe Nummer angesetzt. Abzugrenzen ist die Ziffer von der allgemeineren fistelbildenden Operation an den kammerwasserabführenden Wegen (1361) sowie von der kombinierten Star-Glaukom-Operation (1362), sofern zusätzlich eine Kataraktoperation in derselben Sitzung erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

2500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach145,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach335,16 €
Höchstsatz3,5-fach510,02 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1382

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1382?

Die GOÄ-Ziffer 1382 steht für „Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1382?

Die GOÄ-Ziffer 1382 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1382 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1382?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1382 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.