GOÄ-Ziffer 1381: Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors…
Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors (Zyklektomie)
Die GOÄ-Ziffer 1381 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors (Zyklektomie)“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1381 vergütet die operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors mittels Zyklektomie. Angewendet wird das Verfahren, wenn sich ein Tumor nicht auf die Iris allein beschränkt, sondern zusätzlich den Ziliarkörper und/oder die Aderhaut betrifft, sodass eine ausgedehntere operative Resektion dieser zusammenhängenden Strukturen erforderlich ist. Die Ziffer stellt damit die umfangreichere Variante gegenüber der isolierten Iristumorentfernung (1380) dar, die sich allein auf die Iris beschränkt. Abzugrenzen ist sie zudem von der thermischen Tumorbehandlung an Netzhaut oder Aderhaut mittels Koagulation (1369), die auf Verödung statt operativer Resektion setzt. Ziffer 1381 kommt somit zur Anwendung, wenn mehrere benachbarte Uvea-Strukturen gemeinsam operativ tumorbedingt entfernt werden müssen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 161,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 371,36 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 565,11 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1376 – Rekonstruktion eines abgerissenen Tränenröhrchens
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1381
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1381?
Die GOÄ-Ziffer 1381 steht für „Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors (Zyklektomie)“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1381?
Die GOÄ-Ziffer 1381 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1381 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1381?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1381 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.