GOÄ-Ziffer 1418: Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des…

Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder

Die GOÄ-Ziffer 1418 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 24,13 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1418 erfasst die endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums, gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder, mittels starrer oder flexibler Optik. Sie wird angewendet zur detaillierten Beurteilung schwer einsehbarer Bereiche, etwa des Nasenrachenraums, der hinteren Nasenabschnitte oder des Kehlkopfeingangs, wenn die einfache Spiegeluntersuchung nicht ausreicht, beispielsweise bei Verdacht auf Adenoide, Tumoren im Nasenrachenraum oder zur Beurteilung der Stimmlippenfunktion im gleichen Untersuchungsgang. Die amtliche Bestimmung schließt die gesonderte Berechnung der Ziffer 1466 neben 1418 aus, sodass bei kombinierter endoskopischer Untersuchung nur die umfassendere Leistung nach 1418 abgerechnet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,49 €
Regelhöchstsatz2,3-fach24,13 €
Höchstsatz3,5-fach36,72 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1418

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1418?

Die GOÄ-Ziffer 1418 steht für „Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1418?

Die GOÄ-Ziffer 1418 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1418 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1418?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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