GOÄ-Ziffer 1457: Operative Korrektur eines Nasenflügels
Operative Korrektur eines Nasenflügels
Die GOÄ-Ziffer 1457 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Korrektur eines Nasenflügels“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Nummer erfasst die operative Korrektur eines Nasenflügels, also des seitlichen, den äußeren Nasenluftweg begrenzenden Weichteilanteils der Nase. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Formveränderung, Einziehung, Instabilität oder sonstige Fehlbildung des Nasenflügels gezielt operativ behoben wird, etwa zur Verbesserung der Nasenatmung oder der äußeren Symmetrie. Abzugrenzen ist die Leistung von der Verschmälerung des Nasenstegs nach Nummer 1456, die eine andere anatomische Region betrifft, sowie von den umfangreicheren Teilentfernungen der äußeren Nase nach Nummer 1452, bei denen Gewebe entfernt statt lediglich korrigiert wird. Die Ziffer wird je nach Befund für einen oder beide Nasenflügel angesetzt und deckt den auf diese Struktur begrenzten operativen Korrektureingriff ab, ohne dass eine vollständige Nasenplastik erforderlich ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 21,57 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 49,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 75,50 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1453 – Operative Entfernung der gesamten Nase
- GOÄ 1455 – Plastische Operation zum Verschluß einer Nasenscheidewandperforation
- GOÄ 1456 – Operative Verschmälerung des Nasensteges
- GOÄ 1458 – Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses
- GOÄ 1459 – Eröffnung eines Abszesses der Nasenscheidewand
- GOÄ 1465 – Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1457
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1457?
Die GOÄ-Ziffer 1457 steht für „Operative Korrektur eines Nasenflügels“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1457?
Die GOÄ-Ziffer 1457 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1457 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1457?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1457 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.