GOÄ-Ziffer 1492: Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena

Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena

Die GOÄ-Ziffer 1492 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet die osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena ab, also einen knochenplastischen Eingriff, der bei der als Ozaena bezeichneten chronisch-atrophischen Rhinitis mit übermäßig weiten Nasenhöhlen durchgeführt wird, um das Naseninnere operativ zu verengen und dadurch die typischen Beschwerden wie Borkenbildung, Foetor und gestörte Klimatisierung der Atemluft zu lindern. Angewendet wird das Verfahren gezielt bei dieser speziellen Indikation und unterscheidet sich damit grundlegend von den übrigen äußeren oder inneren Nasenkorrekturen wie der Verschmälerung des Nasenstegs nach Nummer 1456 oder der Nasenflügelkorrektur nach Nummer 1457, die andere Zielsetzungen verfolgen. Der osteoplastische Charakter des Eingriffs, also die Verwendung oder Umformung von Knochen- beziehungsweise Knorpelmaterial zur Volumenreduktion der Nasenhöhle, ist das entscheidende Abgrenzungsmerkmal dieser Ziffer.

Gebühren und Steigerungssatz

1290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,19 €
Regelhöchstsatz2,3-fach172,94 €
Höchstsatz3,5-fach263,16 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1492

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1492?

Die GOÄ-Ziffer 1492 steht für „Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1492?

Die GOÄ-Ziffer 1492 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1492 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1492?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1492 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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