GOÄ-Ziffer 1493: Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)
Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)
Die GOÄ-Ziffer 1493 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen und 39,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Nummer erfasst die Entfernung der vergrößerten Rachenmandel, die Adenotomie, also die operative Abtragung hyperplastischen lymphatischen Gewebes im Nasenrachenraum. Angewendet wird der Eingriff typischerweise bei chronisch vergrößerter Rachenmandel mit Behinderung der Nasenatmung, rezidivierenden Mittelohrentzündungen oder Tubenbelüftungsstörungen, häufig im Kindesalter. Die Leistung beschränkt sich auf die Rachenmandel und ist damit von der konservativen Behandlung der Gaumenmandeln nach Nummer 1498 klar abzugrenzen, die eine andere anatomische Struktur betrifft und zudem kein operatives, sondern ein konservatives Verfahren wie Schlitzung oder Saugung darstellt. Ebenso unterscheidet sich die Adenotomie von der Entfernung eines Nasenrachenfibroms nach Nummer 1495, bei der es sich um ein umschriebenes, meist gefäßreiches Geschwulstgewebe handelt, während die Adenotomie physiologisches, lediglich hyperplastisches lymphatisches Gewebe entfernt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,25 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 39,67 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 60,38 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1487 – Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen…
- GOÄ 1488 – Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite
- GOÄ 1492 – Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena
- GOÄ 1495 – Entfernung eines Nasenrachenfibroms
- GOÄ 1496 – Eröffnung des Türkensattels vom Naseninnern aus
- GOÄ 1497 – Tränensackoperation vom Naseninnern aus
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1493
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1493?
Die GOÄ-Ziffer 1493 steht für „Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1493?
Die GOÄ-Ziffer 1493 ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1493 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 39,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1493?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1493 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.