GOÄ-Ziffer 1560: Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender…
Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z. B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und -entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) –, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten
Die GOÄ-Ziffer 1560 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z. B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und -entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) –, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 207 Punkten bewertet; das entspricht 12,07 € beim einfachen und 27,76 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 12,07 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 27,76 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 42,25 € |
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1560
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1560?
Die GOÄ-Ziffer 1560 steht für „Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z. B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und -entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) –, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1560?
Die GOÄ-Ziffer 1560 ist mit 207 Punkten bewertet; das entspricht 12,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1560 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 27,76 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1560?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1560 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.