GOÄ-Ziffer 1560: Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender…

Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z. B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und -entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) –, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten

Die GOÄ-Ziffer 1560 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z. B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und -entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) –, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 207 Punkten bewertet; das entspricht 12,07 € beim einfachen und 27,76 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

207 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach27,76 €
Höchstsatz3,5-fach42,25 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1560

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1560?

Die GOÄ-Ziffer 1560 steht für „Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z. B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und -entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) –, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1560?

Die GOÄ-Ziffer 1560 ist mit 207 Punkten bewertet; das entspricht 12,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1560 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 27,76 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1560?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1560 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.