GOÄ-Ziffer 1557: Elektroglottographische Untersuchung
Elektroglottographische Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 1557 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektroglottographische Untersuchung“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 106 Punkten bewertet; das entspricht 6,18 € beim einfachen und 14,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,18 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 14,21 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 21,63 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1549 – Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden
- GOÄ 1550 – Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung…
- GOÄ 1551 – Operative Versorgung einer Trümmerverletzung des Kehlkopfes und/oder…
- GOÄ 1558 – Stimmtherapie bei Kehlkopflosen (Speiseröhrenersatzstimme oder…
- GOÄ 1559 – Sprachübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender…
- GOÄ 1560 – Stimmübungsbehandlung – einschließlich aller dazu gehörender…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1557
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1557?
Die GOÄ-Ziffer 1557 steht für „Elektroglottographische Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1557?
Die GOÄ-Ziffer 1557 ist mit 106 Punkten bewertet; das entspricht 6,18 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1557 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 14,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1557?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1557 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.