GOÄ-Ziffer 1549: Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden
Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden
Die GOÄ-Ziffer 1549 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 69,94 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 160,86 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 244,79 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1546 – Totalexstirpation des Kehlkopfes – einschließlich Ausräumung des…
- GOÄ 1547 – Kehlkopfstenosenoperation mit Thyreochondrotomie – einschließlich…
- GOÄ 1548 – Einführung einer Silastikendoprothese im Larynxbereich
- GOÄ 1550 – Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung…
- GOÄ 1551 – Operative Versorgung einer Trümmerverletzung des Kehlkopfes und/oder…
- GOÄ 1557 – Elektroglottographische Untersuchung
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1549
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1549?
Die GOÄ-Ziffer 1549 steht für „Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1549?
Die GOÄ-Ziffer 1549 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1549 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1549?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1549 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.