GOÄ-Ziffer 1550: Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener…
Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung des Schildknorpels
Die GOÄ-Ziffer 1550 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung des Schildknorpels“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,23 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 40,23 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 61,21 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1550
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1550?
Die GOÄ-Ziffer 1550 steht für „Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung des Schildknorpels“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1550?
Die GOÄ-Ziffer 1550 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1550 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,23 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1550?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1550 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.