GOÄ-Ziffer 1575: Inzision des Trommelfells (Parazentese)
Inzision des Trommelfells (Parazentese)
Die GOÄ-Ziffer 1575 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Inzision des Trommelfells (Parazentese)“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen und 17,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 7,58 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 17,43 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 26,53 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1575
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1575?
Die GOÄ-Ziffer 1575 steht für „Inzision des Trommelfells (Parazentese)“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1575?
Die GOÄ-Ziffer 1575 ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1575 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 17,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1575?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1575 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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