GOÄ-Ziffer 1629: Extraduraler oder transtympanaler operativer Eingriff im…
Extraduraler oder transtympanaler operativer Eingriff im Bereich des inneren Gehörganges
Die GOÄ-Ziffer 1629 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Extraduraler oder transtympanaler operativer Eingriff im Bereich des inneren Gehörganges“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst operative Eingriffe im Bereich des inneren Gehörgangs, die entweder extradural, also außerhalb der harten Hirnhaut, oder transtympanal, also durch das Trommelfell hindurch, durchgeführt werden. Angewendet wird sie etwa bei Eingriffen zur Behandlung von Prozessen im inneren Gehörgang, die den Nervus facialis oder den Nervus vestibulocochlearis betreffen können, wenn ein Zugang über diese beiden alternativen Wege gewählt wird. Die Leistungslegende fasst damit zwei unterschiedliche operative Zugangswege zum selben Zielgebiet unter einer Ziffer zusammen, da beide vergleichbare operative Anforderungen an die Erreichung und Behandlung von Strukturen im inneren Gehörgang stellen, unabhängig davon, ob der Zugang von extradural oder transtympanal erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 215,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 496,02 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 754,81 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1629
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1629?
Die GOÄ-Ziffer 1629 steht für „Extraduraler oder transtympanaler operativer Eingriff im Bereich des inneren Gehörganges“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1629?
Die GOÄ-Ziffer 1629 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1629 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1629?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1629 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.