GOÄ-Ziffer 1626: Fazialisdekompression, im Zusamm enhang mit anderen…

Fazialisdekompression, im Zusamm enhang mit anderen operativen Leistungen

Die GOÄ-Ziffer 1626 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fazialisdekompression, im Zusamm enhang mit anderen operativen Leistungen“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1330 Punkten bewertet; das entspricht 77,52 € beim einfachen und 178,30 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst dieselbe operative Entlastung des Nervus facialis wie Nummer 1625, jedoch für den Fall, dass sie nicht isoliert, sondern im Rahmen einer weiteren Operation erfolgt, etwa im Zuge einer Mastoid- oder Mittelohrsanierung, bei der der Fazialiskanal freigelegt und der Nerv druckentlastet wird. Angewendet wird sie, wenn im selben operativen Zugang neben der Hauptoperation zusätzlich eine Fazialisdekompression erforderlich ist, beispielsweise weil der Nerv im Rahmen einer chronischen Entzündung oder eines Cholesteatoms mitbetroffen ist. Die getrennte Erfassung als eigenständige oder kombinierte Leistung trägt dem unterschiedlichen Aufwand Rechnung, je nachdem, ob die Dekompression allein oder zusätzlich zu einer anderen Operation durchgeführt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

1330 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach77,52 €
Regelhöchstsatz2,3-fach178,30 €
Höchstsatz3,5-fach271,32 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1626

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1626?

Die GOÄ-Ziffer 1626 steht für „Fazialisdekompression, im Zusamm enhang mit anderen operativen Leistungen“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1626?

Die GOÄ-Ziffer 1626 ist mit 1330 Punkten bewertet; das entspricht 77,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1626 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 178,30 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1626?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1626 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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