GOÄ-Ziffer 1624: Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres…
Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres mit Eröffnung des Sacculus
Die GOÄ-Ziffer 1624 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres mit Eröffnung des Sacculus“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 2350 Punkten bewertet; das entspricht 136,98 € beim einfachen und 315,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst einen operativen Eingriff am Innenohr zur Druckentlastung, entweder durch Dekompression des Saccus endolymphaticus oder durch Eröffnung des Sacculus, wie er etwa bei der Menière-Erkrankung zur Anwendung kommt. Ziel ist die Reduktion des erhöhten Innenohrdrucks, um Schwindelanfälle, Hörminderung und Ohrgeräusche zu lindern, wenn konservative Therapieansätze nicht ausreichend wirksam sind. Der operative Zugang erfolgt in der Regel über den Warzenfortsatz, um die entsprechenden Innenohrstrukturen zu erreichen und den Endolymphraum zu entlasten beziehungsweise den Sacculus druckentlastend zu eröffnen. Die Ziffer deckt damit gezielt Eingriffe zur operativen Behandlung von Innenohrerkrankungen mit gestörter Endolymphdynamik ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 136,98 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 315,05 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 479,43 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1624
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1624?
Die GOÄ-Ziffer 1624 steht für „Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres mit Eröffnung des Sacculus“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1624?
Die GOÄ-Ziffer 1624 ist mit 2350 Punkten bewertet; das entspricht 136,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1624 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 315,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1624?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1624 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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