GOÄ-Ziffer 1713: Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem…

Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z. B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)

Die GOÄ-Ziffer 1713 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z. B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen und 39,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Urethroskopie in Kombination mit einem operativen Eingriff in derselben Sitzung, beispielhaft genannt werden die Koagulation eines Papilloms, die Erstbougierung sowie die Spaltung einer Striktur. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Zuge der endoskopischen Untersuchung ein therapeutisches Manöver direkt angeschlossen wird, statt die Diagnostik und Behandlung auf getrennte Termine zu verteilen. Gegenüber der reinen Endoskopie nach Nummer 1712 rechtfertigt der zusätzliche Eingriff den höheren Leistungsumfang. Die genannten Beispiele sind nicht abschließend, sondern Regelfälle vergleichbarer Interventionen; entscheidend ist, dass zur endoskopischen Beurteilung ein tatsächlicher therapeutischer Schritt an der Harnröhrenschleimhaut oder -wand hinzutritt.

Gebühren und Steigerungssatz

296 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,25 €
Regelhöchstsatz2,3-fach39,67 €
Höchstsatz3,5-fach60,38 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1713

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1713?

Die GOÄ-Ziffer 1713 steht für „Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z. B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1713?

Die GOÄ-Ziffer 1713 ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1713 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 39,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1713?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1713 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.