GOÄ-Ziffer 1714: Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der…
Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der Harnröhrenmündung
Die GOÄ-Ziffer 1714 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der Harnröhrenmündung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 30,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer betrifft die operative Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste im Bereich der Harnröhrenmündung. Praktisch relevant ist dies vor allem bei gutartigen Neubildungen wie Harnröhrenkarunkeln oder Polypen am äußeren Meatus, die zu Blutungen, Schmerzen oder Miktionsbeschwerden führen können und lokal abgetragen werden. Die Leistung deckt die Entfernung unabhängig von der Anzahl der Geschwülste in einer Sitzung ab, sodass mehrere Läsionen an der Mündung nicht mehrfach berechnet werden. Abzugrenzen ist sie von umfangreicheren plastischen Eingriffen an der Harnröhre selbst, etwa der Meatusplastik nach Nummer 1738, sowie von Eingriffen weiter proximal in der Harnröhre, die andere Ziffern erfordern.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,41 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 30,84 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 46,94 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1711 – Unblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre
- GOÄ 1712 – Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie)
- GOÄ 1713 – Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z.…
- GOÄ 1715 – Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis
- GOÄ 1720 – Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm
- GOÄ 1721 – Verschluß einer Harnröhrenfistel durch Naht
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1714
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1714?
Die GOÄ-Ziffer 1714 steht für „Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der Harnröhrenmündung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1714?
Die GOÄ-Ziffer 1714 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1714 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1714?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1714 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.