GOÄ-Ziffer 1782: Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau
Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau
Die GOÄ-Ziffer 1782 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1782 beschreibt die transurethrale Resektion des Blasenhalses bei der Frau. Sie wird angewendet, wenn eine Blasenhalsenge oder -sklerose den Harnabfluss behindert und dadurch Restharnbildung, Miktionsbeschwerden oder rezidivierende Harnwegsinfekte verursacht. Über ein Endoskop wird das verengende Gewebe am Blasenhals reseziert, um den Blasenauslass zu erweitern und den Harnfluss zu normalisieren. Die Leistung ist geschlechtsspezifisch auf die Frau ausgerichtet, da sich Anatomie und Ursachen der Blasenhalsenge gegenüber dem Mann unterscheiden. Abzugrenzen ist sie von den allgemeinen transurethralen Eingriffen an der Harnblase, etwa nach Nummer 1802, die sich auf Geschwülste, Blutungsherde oder Fremdkörper im Blaseninneren beziehen und nicht auf den Blasenhals als solchen abzielen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 226,45 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1782
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1782?
Die GOÄ-Ziffer 1782 steht für „Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1782?
Die GOÄ-Ziffer 1782 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1782 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1782?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1782 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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