GOÄ-Ziffer 1783: Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung
Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1783 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1783 vergütet die pelvine Lymphadenektomie, also die operative Entfernung der Lymphknoten im kleinen Becken, wenn sie als eigenständiger Eingriff erfolgt. Sie wird insbesondere im Rahmen der Diagnostik und Therapie urologischer Tumoren eingesetzt, etwa zur Stagingabklärung oder als therapeutische Maßnahme bei Verdacht auf lymphogene Metastasierung. Die Leistung umfasst das operative Aufsuchen und Entfernen der pelvinen Lymphknotenstationen. Der Zusatz „als selbständige Leistung“ grenzt die Ziffer von Situationen ab, in denen die pelvine Lymphknotenausräumung im Rahmen eines größeren Eingriffs, etwa der radikalen Prostataentfernung nach Nummer 1784, ohnehin miterfasst ist; wird sie dort bereits eingeschlossen erbracht, ist Nummer 1783 nicht zusätzlich neben dem Haupteingriff anzusetzen, sondern nur bei isolierter Durchführung ohne begleitenden Grundeingriff.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1783
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1783?
Die GOÄ-Ziffer 1783 steht für „Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1783?
Die GOÄ-Ziffer 1783 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1783 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1783?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1783 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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