GOÄ-Ziffer 1790: Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) – einschließlich…

Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) – einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken

Die GOÄ-Ziffer 1790 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) – einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1790 erfasst die Zystoskopie mit Sondierung eines oder beider Harnleiter, bei der zusätzlich Medikamente und/oder Kontrastmittel in das Nierenbecken eingebracht werden. Sie kommt zur Anwendung, wenn neben der mechanischen Sondierung eine retrograde Darstellung des Nierenbeckens mittels Kontrastmittel erforderlich ist, etwa zur Abklärung von Abflussstörungen des oberen Harntrakts, oder wenn eine gezielte lokale Medikamentengabe in das Nierenbecken indiziert ist. Die Leistung umfasst die endoskopische Untersuchung, die Sondierung des Harnleiters sowie das Einbringen der Substanzen in einem Untersuchungsgang. Sie stellt gegenüber Nummer 1788 die umfassendere Leistung dar, da dort die reine Sondierung ohne Instillation abgebildet wird; liegt der erweiterte Leistungsinhalt vor, ist ausschließlich Nummer 1790 anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach49,61 €
Höchstsatz3,5-fach75,50 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1790

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1790?

Die GOÄ-Ziffer 1790 steht für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) – einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1790?

Die GOÄ-Ziffer 1790 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1790 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1790?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1790 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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