GOÄ-Ziffer 1792: Uroflowmetrie einschließlich Registrierung

Uroflowmetrie einschließlich Registrierung

Die GOÄ-Ziffer 1792 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Uroflowmetrie einschließlich Registrierung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 212 Punkten bewertet; das entspricht 12,36 € beim einfachen und 28,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1792 beschreibt die Uroflowmetrie, die Messung der Harnflussrate während der spontanen Miktion einschließlich der fortlaufenden Registrierung der Messwerte. Sie wird angewendet, um den Harnstrahl objektiv und nichtinvasiv zu beurteilen, etwa bei Miktionsbeschwerden, Verdacht auf eine subvesikale Obstruktion wie eine Blasenhalsenge oder Prostatavergrößerung, oder zur Verlaufskontrolle nach operativen Eingriffen an Blase oder Prostata. Die Leistung umfasst die technische Erfassung des Flusskurvenverlaufs samt Aufzeichnung der Messdaten. Sie ist eine rein nichtinvasive Funktionsuntersuchung ohne Katheterisierung und unterscheidet sich dadurch von den invasiveren Druckmessverfahren wie der manometrischen Untersuchung nach Nummer 1793 oder der Urethradruckprofilmessung nach Nummer 1798, die eine Katheteranlage voraussetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

212 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,36 €
Regelhöchstsatz2,3-fach28,43 €
Höchstsatz3,5-fach43,26 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1792

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1792?

Die GOÄ-Ziffer 1792 steht für „Uroflowmetrie einschließlich Registrierung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1792?

Die GOÄ-Ziffer 1792 ist mit 212 Punkten bewertet; das entspricht 12,36 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1792 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 28,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1792?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1792 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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