GOÄ-Ziffer 1795: Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch Punktion…

Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch Punktion einschließlich Kathetereinlegung

Die GOÄ-Ziffer 1795 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch Punktion einschließlich Kathetereinlegung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen und 36,59 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1795 vergütet die Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel im Wege der Punktion, einschließlich des Einlegens eines Katheters. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine suprapubische Harnableitung erforderlich ist, etwa bei akutem oder chronischem Harnverhalt, wenn eine transurethrale Katheterisierung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, oder zur vorübergehenden Harnableitung vor beziehungsweise nach urologischen Eingriffen. Die Leistung umfasst die Punktion der gefüllten Harnblase durch die Bauchdecke sowie das anschließende Einlegen des suprapubischen Katheters in einem Arbeitsgang. Sie ist von der operativen Anlegung einer Harnblasenfistel nach Nummer 1796 abzugrenzen, die ein offenes operatives Vorgehen beschreibt und bei erschwerten anatomischen Verhältnissen zur Anwendung kommt, wenn die perkutane Punktionstechnik nicht ausreicht.

Gebühren und Steigerungssatz

273 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach15,91 €
Regelhöchstsatz2,3-fach36,59 €
Höchstsatz3,5-fach55,69 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1795

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1795?

Die GOÄ-Ziffer 1795 steht für „Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch Punktion einschließlich Kathetereinlegung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1795?

Die GOÄ-Ziffer 1795 ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1795 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 36,59 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1795?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1795 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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