GOÄ-Ziffer 1800: Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter…

Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 1800 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1800 beschreibt die endoskopisch kontrollierte Zertrümmerung und Entfernung von Steinen aus der Harnblase, abgerechnet je Sitzung. Sie wird angewendet bei Nachweis eines oder mehrerer Blasensteine, die über die Harnröhre endoskopisch erreicht, zerkleinert und anschließend geborgen werden. Die Leistung umfasst sowohl die Steinzertrümmerung als auch die Entfernung der Fragmente in einer Sitzung unter fortlaufender endoskopischer Sicht. Die Abrechnung „je Sitzung“ bedeutet, dass die Leistung für jeden eigenständigen Behandlungstermin gesondert angesetzt werden kann, etwa wenn eine vollständige Steinsanierung mehrere Sitzungen erfordert. Sie ist von der operativen Blaseneröffnung zur Steinentfernung nach Nummer 1801 abzugrenzen, die ein offenes chirurgisches Vorgehen beschreibt und dann zur Anwendung kommt, wenn ein endoskopisches Vorgehen nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatz2,3-fach198,42 €
Höchstsatz3,5-fach301,94 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1800

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1800?

Die GOÄ-Ziffer 1800 steht für „Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1800?

Die GOÄ-Ziffer 1800 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1800 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1800?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1800 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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