GOÄ-Ziffer 1801: Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen…
Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder Koagulation von Geschwülsten – gegebenenfalls einschließlich Anlegung eines Fistelkatheters
Die GOÄ-Ziffer 1801 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder Koagulation von Geschwülsten – gegebenenfalls einschließlich Anlegung eines Fistelkatheters“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1801 vergütet die operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder zur Koagulation von Geschwülsten. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein endoskopisches Vorgehen nicht ausreicht oder nicht möglich ist und ein offener operativer Zugang zur Blase erforderlich wird, um Steine oder Fremdkörper zu entfernen oder Geschwülste durch Koagulation zu behandeln. Die Formulierung „und/oder“ erlaubt die Berechnung unabhängig davon, ob eine, zwei oder alle drei genannten Indikationen im konkreten Fall vorliegen, ohne dass die Leistung mehrfach angesetzt wird. Sie ist von der endoskopischen Steinzertrümmerung nach Nummer 1800 abzugrenzen, die das geschlossene, endoskopische Vorgehen beschreibt; Nummer 1801 kommt gezielt bei Notwendigkeit eines offenen operativen Zugangs zur Anwendung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 86,27 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 198,42 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 301,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1801
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1801?
Die GOÄ-Ziffer 1801 steht für „Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder Koagulation von Geschwülsten – gegebenenfalls einschließlich Anlegung eines Fistelkatheters“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1801?
Die GOÄ-Ziffer 1801 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1801 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1801?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1801 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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