GOÄ-Ziffer 1824: Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder Darm oder…

Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, beidseitig

Die GOÄ-Ziffer 1824 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, beidseitig“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 3330 Punkten bewertet; das entspricht 194,10 € beim einfachen und 446,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1824 entspricht inhaltlich der Verpflanzung eines Harnleiters nach Nummer 1823, bezieht sich jedoch auf die beidseitige Durchführung, also die Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase, Darm oder Haut einschließlich beidseitiger Antirefluxplastik. Angewendet wird sie, wenn beide Harnleiter aufgrund von Tumorbefall, beidseitiger Striktur, schwerer Verletzung oder im Rahmen einer Harnableitungsoperation neu angeschlossen werden müssen. Die beidseitige Antirefluxplastik dient wie bei der einseitigen Variante dem Schutz vor Rückfluss und Aufstauung des oberen Harntrakts. Die eigenständige Nennung als beidseitige Leistung stellt klar, dass der höhere operative Aufwand beider Seiten in einer Ziffer abgebildet wird, ohne dass Nummer 1823 zweifach anzusetzen wäre.

Gebühren und Steigerungssatz

3330 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach194,10 €
Regelhöchstsatz2,3-fach446,43 €
Höchstsatz3,5-fach679,35 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1824

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1824?

Die GOÄ-Ziffer 1824 steht für „Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, beidseitig“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1824?

Die GOÄ-Ziffer 1824 ist mit 3330 Punkten bewertet; das entspricht 194,10 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1824 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 446,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1824?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1824 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.