GOÄ-Ziffer 1840: Nierenbeckenplastik

Nierenbeckenplastik

Die GOÄ-Ziffer 1840 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nierenbeckenplastik“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nierenbeckenplastik nach Ziffer 1840 bezeichnet die operative Rekonstruktion des Nierenbeckens beziehungsweise des Übergangs zwischen Nierenbecken und Harnleiter (Pyeloplastik). Angewendet wird sie bei Abflussstörungen an dieser Engstelle, etwa bei einer angeborenen oder erworbenen Stenose des ureteropelvinen Übergangs, die zu einer Aufstauung des Nierenbeckens führt. Der Eingriff umfasst die operative Neugestaltung des betroffenen Abschnitts, um einen ungehinderten Harnabfluss aus dem Nierenbecken in den Harnleiter wiederherzustellen. Die Ziffer betrifft damit gezielt die Engstelle am Übergang selbst und ist von den auf den Harnleiterverlauf bezogenen Rekonstruktionen wie der Harnleiterplastik nach Nummer 1825 abzugrenzen, die weiter distal gelegene Harnleiterabschnitte betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatz2,3-fach371,36 €
Höchstsatz3,5-fach565,11 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1840

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1840?

Die GOÄ-Ziffer 1840 steht für „Nierenbeckenplastik“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1840?

Die GOÄ-Ziffer 1840 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1840 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1840?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1840 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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