GOÄ-Ziffer 1841: Nephrektomie
Nephrektomie
Die GOÄ-Ziffer 1841 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nephrektomie“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1841 vergütet die Nephrektomie, also die vollständige operative Entfernung einer Niere, in ihrer einfachen, nicht tumorbedingt erweiterten Form. Angewendet wird sie bei irreversibel funktionsloser oder erkrankter Niere, etwa bei chronischer Entzündung, schwerer Schädigung oder anderen benignen Grunderkrankungen, bei denen ein Organerhalt nicht mehr sinnvoll oder möglich ist. Die Ziffer bildet den Grundfall der Nierenentfernung ab und dient als Ausgangspunkt für die erweiterten Varianten: Sie ist von den tumorbedingten Nephrektomien mit Entfernung infiltrativ wachsender Tumoren nach den Nummern 1842 und 1843 abzugrenzen, bei denen zusätzlich zur reinen Organentfernung eine onkologische Erweiterung des Eingriffs erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 129,40 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 297,62 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 452,90 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1838 – Nierensteinentfernung durch Pyelotomie
- GOÄ 1839 – Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie
- GOÄ 1840 – Nierenbeckenplastik
- GOÄ 1842 – Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden…
- GOÄ 1843 – Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden…
- GOÄ 1845 – Implantation einer Niere
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1841
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1841?
Die GOÄ-Ziffer 1841 steht für „Nephrektomie“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1841?
Die GOÄ-Ziffer 1841 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1841 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1841?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1841 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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