GOÄ-Ziffer 1845: Implantation einer Niere
Implantation einer Niere
Die GOÄ-Ziffer 1845 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Implantation einer Niere“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 4990 Punkten bewertet; das entspricht 290,85 € beim einfachen und 668,96 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Implantation einer Niere nach Ziffer 1845 bezeichnet die operative Übertragung einer Spenderniere auf einen Empfänger im Rahmen einer Nierentransplantation. Angewendet wird sie bei Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz, bei denen die Transplantation einer fremden oder gespendeten Niere als Ersatz für die ausgefallene eigene Nierenfunktion vorgesehen ist. Der Eingriff umfasst die operative Einbringung des Spenderorgans einschließlich der notwendigen Gefäß- und Harnleiteranschlüsse an das Gefäßsystem und die Harnblase des Empfängers. Die Ziffer bildet damit den eigentlichen Implantationsvorgang ab und ist als eigenständige, hochspezialisierte Leistung von den übrigen, auf die native Niere bezogenen Eingriffen dieser Leistungsgruppe klar abgegrenzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 290,85 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 668,96 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.017,98 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1841 – Nephrektomie
- GOÄ 1842 – Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden…
- GOÄ 1843 – Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden…
- GOÄ 1846 – Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden
- GOÄ 1847 – Explantation einer Niere bei einem Lebenden zur Transplantation
- GOÄ 1848 – Explantation einer Niere an einem Toten zur Transplantation
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1845
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1845?
Die GOÄ-Ziffer 1845 steht für „Implantation einer Niere“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1845?
Die GOÄ-Ziffer 1845 ist mit 4990 Punkten bewertet; das entspricht 290,85 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1845 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 668,96 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1845?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1845 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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