GOÄ-Ziffer 1846: Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden
Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden
Die GOÄ-Ziffer 1846 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 4160 Punkten bewertet; das entspricht 242,48 € beim einfachen und 557,70 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1846 vergütet die doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden, also die operative Entfernung beider Nieren in einer Sitzung oder im Rahmen desselben Behandlungszusammenhangs bei einem lebenden Patienten. Angewendet wird sie insbesondere im Vorfeld einer Nierentransplantation, wenn beide eigenen Nieren aus medizinischen Gründen, etwa wegen unkontrollierbarer Hypertonie, wiederkehrender Infektionen oder anderer schwerwiegender Erkrankungen, vor der Transplantation entfernt werden müssen. Der Zusatz „bei einem Lebenden“ grenzt die Leistung von der Organentnahme bei einem Verstorbenen ab und stellt klar, dass es sich um einen Eingriff am Empfänger beziehungsweise Patienten selbst handelt. Sie stellt damit die aufwendigste Form der Nephrektomie-Reihe dar, da beide Organe im selben Zusammenhang entfernt werden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 242,48 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 557,70 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 848,68 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1842 – Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden…
- GOÄ 1843 – Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden…
- GOÄ 1845 – Implantation einer Niere
- GOÄ 1847 – Explantation einer Niere bei einem Lebenden zur Transplantation
- GOÄ 1848 – Explantation einer Niere an einem Toten zur Transplantation
- GOÄ 1849 – Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1846
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1846?
Die GOÄ-Ziffer 1846 steht für „Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1846?
Die GOÄ-Ziffer 1846 ist mit 4160 Punkten bewertet; das entspricht 242,48 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1846 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 557,70 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1846?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1846 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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