GOÄ-Ziffer 2010: Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem…
Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
Die GOÄ-Ziffer 2010 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung)). Sie ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen und 50,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2010 vergütet die operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers aus Weichteilen und/oder Knochen. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Fremdkörper nicht oberflächlich tastbar ist, sondern tiefer im Gewebe oder im Knochen liegt, sodass zu seiner Auffindung und Entfernung eine gezielte operative Freilegung erforderlich ist, gegebenenfalls unterstützt durch bildgebende Lokalisation vor oder während des Eingriffs. Die Leistung umfasst den gesamten operativen Aufwand der Präparation bis zum Fremdkörper und dessen Entfernung. Gegenüber Nummer 2009, die den einfacheren Fall eines oberflächlich tastbaren Fremdkörpers betrifft, ist 2010 für die deutlich aufwendigere Entfernung aus tieferen Gewebe- oder Knochenstrukturen vorgesehen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 22,09 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 50,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 77,31 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2007 – Entfernung von Fäden oder Klammern
- GOÄ 2008 – Wund- oder Fistelspaltung
- GOÄ 2009 – Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut…
- GOÄ 2015 – Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2010
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2010?
Die GOÄ-Ziffer 2010 steht für „Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2010?
Die GOÄ-Ziffer 2010 ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2010 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 50,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2010?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2010 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.