GOÄ-Ziffer 2015: Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke…

Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang – gegebenenfalls einschließlich Spülung

Die GOÄ-Ziffer 2015 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang – gegebenenfalls einschließlich Spülung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 8,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2015 beschreibt das Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang. Sie wird angewendet, wenn zur Ableitung von Wundsekret oder Blut nach operativen Eingriffen oder bei Infektionen eine Drainage über einen separaten Hautzugang platziert werden muss, getrennt vom eigentlichen Operations- oder Wundzugang. Die Leistung umfasst das Einbringen der Drainage sowie, soweit erforderlich, eine begleitende Spülung des betroffenen Bereichs. Da die Leistung je Fall unabhängig von der Anzahl gelegter Drainagen einheitlich beschrieben ist, deckt sie sowohl das Anlegen einer einzelnen als auch mehrerer Redondrainagen im selben Eingriff über einen gemeinsamen gesonderten Zugang ab.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz2,3-fach8,05 €
Höchstsatz3,5-fach12,25 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2015

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2015?

Die GOÄ-Ziffer 2015 steht für „Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang – gegebenenfalls einschließlich Spülung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2015?

Die GOÄ-Ziffer 2015 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2015 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2015?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2015 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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