GOÄ-Ziffer 2030: Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie…

Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie – gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels

Die GOÄ-Ziffer 2030 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie – gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen und 17,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2030 erfasst die Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie. Sie wird angewendet bei einer oberflächlichen eitrigen Entzündung des Fingers unterhalb der Haut oder im Bereich des Nagelwalls, wenn eine operative Entlastung durch Inzision erforderlich ist. Die Leistung umfasst die Eröffnung des Entzündungsherdes und schließt, soweit im Rahmen desselben Eingriffs notwendig, die Extraktion eines Finger- oder Zehennagels mit ein. Sie betrifft die oberflächliche, subkutane Form des Panaritiums beziehungsweise die Nagelwallentzündung und ist von Nummer 2031 abzugrenzen, die die tiefere, den Knochen oder die Sehnenscheide betreffende Form der Entzündung beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

130 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,58 €
Regelhöchstsatz2,3-fach17,43 €
Höchstsatz3,5-fach26,53 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2030

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2030?

Die GOÄ-Ziffer 2030 steht für „Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie – gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2030?

Die GOÄ-Ziffer 2030 ist mit 130 Punkten bewertet; das entspricht 7,58 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2030 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 17,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2030?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2030 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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