GOÄ-Ziffer 2033: Extraktion eines Finger- oder Zehennagels

Extraktion eines Finger- oder Zehennagels

Die GOÄ-Ziffer 2033 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Extraktion eines Finger- oder Zehennagels“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 57 Punkten bewertet; das entspricht 3,32 € beim einfachen und 7,64 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2033 erfasst die Extraktion eines Finger- oder Zehennagels. Sie wird angewendet bei Erkrankungen oder Verletzungen des Nagels, etwa bei tiefsitzender Nagelbetteiterung, eingewachsenem Nagel oder traumatischer Nagelschädigung, wenn der Nagel vollständig entfernt werden muss, ohne dass die Nagelwurzel mit exzidiert wird. Die Leistung umfasst den reinen Entfernungsvorgang des Nagels. Wird die Extraktion im Rahmen einer Wundversorgung nach den Nummern 2000 bis 2005 durchgeführt, ist sie neben diesen Leistungen nicht gesondert berechnungsfähig. Von Nummer 2034 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort zusätzlich die Nagelwurzel exzidiert wird, was einen weitergehenden Eingriff darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

57 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,32 €
Regelhöchstsatz2,3-fach7,64 €
Höchstsatz3,5-fach11,62 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2033

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2033?

Die GOÄ-Ziffer 2033 steht für „Extraktion eines Finger- oder Zehennagels“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2033?

Die GOÄ-Ziffer 2033 ist mit 57 Punkten bewertet; das entspricht 3,32 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2033 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,64 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2033?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2033 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.