GOÄ-Ziffer 2053: Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-…
Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-, Sehnen- und Knochenversorgung
Die GOÄ-Ziffer 2053 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-, Sehnen- und Knochenversorgung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen und 321,75 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die Replantation eines vollständig oder weitgehend abgetrennten Fingers einschließlich der Wiederherstellung von Gefäßen, Muskeln, Sehnen und Knochen. Sie kommt bei traumatischer Fingeramputation zur Anwendung, wenn der abgetrennte Fingerteil operativ wieder angesetzt wird, um Durchblutung und Funktion zu erhalten. Der Eingriff umfasst die knöcherne Stabilisierung des Fingers, die Naht oder Rekonstruktion von Beuge- und Strecksehnen, die mikrochirurgische Wiederherstellung von Arterien und Venen zur Sicherung der Durchblutung sowie die Versorgung betroffener Muskelanteile, meist in einem zusammenhängenden operativen Vorgang. Die Leistung bildet damit die komplexeste Versorgungsstufe eines abgetrennten Fingers ab und ist von einfacheren Wundversorgungen oder Teilamputationsversorgungen ohne Gefäßanschluss abzugrenzen. Sie wird je replantiertem Finger angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 139,89 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 321,75 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 489,61 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2053
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2053?
Die GOÄ-Ziffer 2053 steht für „Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-, Sehnen- und Knochenversorgung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2053?
Die GOÄ-Ziffer 2053 ist mit 2400 Punkten bewertet; das entspricht 139,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2053 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 321,75 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2053?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2053 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.